Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)

Mit den Neuen Steuerungsmodellen begann Anfang der 1990er Jahre ein Umdenkungsprozess im kommunalen Rechnungswesen. In einem längeren Reformprozess wurde das kommunale Haushaltsrecht auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.  

Zum 01.01.2005 traten die gesetzlichen Grundlagen zur Umstellung des Rechnungswesens in Kraft. Alle Kommunen in NRW wurden verpflichtet, das Neue Kommunale Finanzmanagement bis zum  01.01.2009 umzusetzen. Im Ergebnis ist das alte kamerale Rechnungswesen im Rahmen des Ressourcenverbrauchskonzeptes auf die Doppelte Buchführung umgestellt worden.

Die Gemeinde Anröchte hat erstmals für das Haushaltsjahr 2008 einen Haushalt nach den Vorgaben des NKF aufgestellt. Dazu wurde eine Eröffnungsbilanz mit allen Vermögenswerten sowie deren Finanzierung erstellt. Neben der Bilanz basiert der kommunale doppische Haushalt auf dem Ergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen sowie dem Finanzplan mit den Einzahlungen und Auszahlungen. Diese beiden Pläne werden jeweils in Teilpläne aufgegliedert, die sich an die gesetzlich normierten Produktbereiche orientieren.

Der jeweilige Jahresabschluss des Haushaltsjahres weist die Vermögens- und Schuldenlage sowie die Ertrags- und Finanzlage der Kommune aus.

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