Grundstückszufahrten

Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern.

Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen.

Die Anlegung der Zufahrt wird an Ort und Stelle zwischen dem Anlieger und dem Bauamt in allen Einzelheiten besprochen.

Straßen- und Wegegesetz

Kontakt

Christian Hunecke Einzelaufnahme

Rathaus
Raum: 24
Hauptstraße 74
59609 Anröchte

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