Gaststätten

Erteilung einer Gaststättenkonzession

Für den Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank ist eine Konzession erforderlich. Für eine einmalige Veranstaltung ist eine Schankerlaubniss nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Anmerkung: Soll die Gaststätte von einem Geschäftsführer/Stellvertreter verantwortlich geführt werden, ist die Beantragung einer Stellvertretererlaubnis zu prüfen

Für die Erteilung einer Gaststättenkonzession kann eine Gebühr zwischen 100 € bis 1.200 € erhoben werden

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 / § 11 des Gaststättengesetzes (GastG)
  • Führungszeugnis, Belegart O (max. 1 Monat alt) - Beantragung beim Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (max. 1 Monat alt), Beantragung beim Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde
  • Bescheinigung in Steuersachen des für den Antragsteller zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz (IHK Arnsberg, Nebenstelle Lippstadt, Lippetor 1, Tel.: 02941/97470) 
  • Ausfertigung des Pachtvertrages (sofern Pachtobjekt); bei Unterverpachtung auch Nachweis über die Zustimmung des Eigentümers zur Unterverpachtung
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern Speisen und Getränke zubereitet werden (Kreis Soest, Gesundheitsamt, Nebenstelle Lippstadt, Mastholter Straße 230, 59558 Lippstadt, Tel.: 02921/300)
  • 2 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen mit Maßangaben über alle der Gaststätte dienenden Räumen (z.B. Schankräume, Toiletten, Flure, Lagerräume, Personalräume, Bierkeller usw.) 
  • 2 Schnittpläne von den einzelnen Etagen des Gebäudes, auf denen sich Gaststättenräume befinden; sofern unterschiedliche Raumhöhen vorhanden sind, sind Schnittpläne von den einzelnen Räumen erforderlich
  • 2 Lagepläne über das Grundstück mit Angaben über Gemarkung, Flur- und Parzellenbezeichnung
  • Bei Neu- oder Umbauten eines Objektes: 2 Ausfertigungen der Bau- und Betriebs-beschreibungen mit Nutzflächenberechnung

 

Gaststättengesetz, Gaststättenverordnung

Kontakt

Ralf Schulte

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