Fundsachen

Annahme, Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen, Finderlohn, Eigentumserwerb an Fundsachen, Bescheinigungen für Versicherungen

 

Sie haben etwas gefunden oder verloren?                                        

 

Haben Sie etwas gefunden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Fundsache im Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte abgeben oder den Fund telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Sollten Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich ebenfalls persönlich oder telefonisch im Ordnungsamt erkundigen, ob die vermisste Sache abgegeben wurde.


Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?

  • in der Regel werden Fundsachen im Ordnungsamt aufbewahrt
     
  • Tiere können wir im Ordnungsamt nicht annehmen; Ihnen zugelaufene oder zugeflogene Tiere können Sie im Tierheim Lippstadt abgeben (Tel: 02941/65179)
     
  • wenn Sie große Fundsachen, z.B. Fahrräder, Mopeds oder auch Tiere bei uns anzeigen, beauftragen wir den Bauhof der Gemeinde Anröchte, die Fundsachen bei Ihnen abzuholen
     
  • Verlustbescheinigungen über verlorene oder gestohlene Fahrräder, Mofas etc. zur Vorlage bei Versicherungen werden auf Wunsch vom Ordnungsamt ausgestellt.



Wichtig

  • alle Fundsachen können Sie auch zu Hause aufbewahren, falls Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten erwerben möchten (Fristbeginn: Tag der Anzeige beim Ordnungsamt)
     
  • die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate
     
  • für die Aufbewahrung beim Ordnungsamt wird je nach Wert der Fundsache eine Gebühr erhoben
     
  • Fundsachen mit einem Wert unter 10,00 € brauchen Sie nicht abgeben
     
  • der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab

 

Eigentumserwerb

Sollte sich der Eigentümer einer Sache nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn er den Anspruch auf Eigentumserwerb bei der Abgabe bzw. Anzeige der Fundsache angemeldet hat; sonst geht die Fundsache in das Eigentum der Gemeinde Anröchte über.

 

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache im Ordnungsamt richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

                                                                               

Wert der Fundsache Gebühr
bis 25,00 €  kostenfrei
von 26,00 € bis 150,00 €  10,00 €
von 151,00 €  bis 500,00 €  15,00 €
über 500,00 €  20,00 €
je weitere angefangene 500,00 € 20,00 €
Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen 15,00 €

               

Finderlohn

Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert der Fundsache.

Wert der Fundsache  Finderlohn
bis 500,00 € 5 %

für den Mehrwert (den über 500,00 € hinausgehenden Betrag)


3 %
für Tiere grundsätzlich 3 %

  

Verlustbescheinigung

Die Gebühr für eine Verlustbescheinigung
(Fahrräder, Mofas etc.)
2,50 €

 

Bürgerliches Gesetzbuch: §§ 965 ff.

Kontakt

Barbara Jesse

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Veronika Böhmer

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