Neu- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Durchführung von Kanalisationsmaßnahmen
Anlegung von Neubaugebieten
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Straßenanliegerbescheinigung
Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals oder eines Mischwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sind genehmigungsfrei, wenn u.a. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist (§ 67 BauO NRW). Mit der Bauanzeige ist somit eine Bescheinigung über die gesicherte Erschließung vorzulegen.
In der Regel wird die erforderliche Bescheinigung gleichzeitig mit der für die Bauvorlagen ebenfalls erforderlichen Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in das städtische Kanalnetz und zur Regenwasserentsorgung beantragt und ausgestellt.
Straßenanliegerbescheinigung
Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Gemeinde eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Hinweis:
Für die Anschlüsse von Strom, Gas, Wasser, Telefonm, Kabelfernsehen und Abwasser sind folgende Unternehmen zuständig:
- Strom und Gas
RWE-Net AG, Lipperweg 49, 59597 Erwitte
Tel.: 02943/8080
- Wasser
Lörmecke Wasserwerk GmbH, Soester Str. 65, 59597 Erwitte,
Tel.: 02943/97120
- Telefon
Deutsche Telekom AG BB N 26
Heinrichsthaler Str. 8 a, 59872 Meschede
Tel.: 02915-4501
- Kabelfernsehanschluß
Ish GmbH & Co.KG, Kunden Service Center,
Postfach 10 13 30 44713, Bochum
Tel.: 0800/666 333-1
- Kanalanschluß
Gemeinde Anröchte, Hauptstraße 74,
59609 Anröchte
BauGB, BauO NRW, KAG
Neu- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Durchführung von Kanalisationsmaßnahmen
Anlegung von Neubaugebieten
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Straßenanliegerbescheinigung
Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals oder eines Mischwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sind genehmigungsfrei, wenn u.a. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist (§ 67 BauO NRW). Mit der Bauanzeige ist somit eine Bescheinigung über die gesicherte Erschließung vorzulegen.
In der Regel wird die erforderliche Bescheinigung gleichzeitig mit der für die Bauvorlagen ebenfalls erforderlichen Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in das städtische Kanalnetz und zur Regenwasserentsorgung beantragt und ausgestellt.
Straßenanliegerbescheinigung
Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Gemeinde eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Hinweis:
Für die Anschlüsse von Strom, Gas, Wasser, Telefonm, Kabelfernsehen und Abwasser sind folgende Unternehmen zuständig:
- Strom und Gas
RWE-Net AG, Lipperweg 49, 59597 Erwitte
Tel.: 02943/8080
- Wasser
Lörmecke Wasserwerk GmbH, Soester Str. 65, 59597 Erwitte,
Tel.: 02943/97120
- Telefon
Deutsche Telekom AG BB N 26
Heinrichsthaler Str. 8 a, 59872 Meschede
Tel.: 02915-4501
- Kabelfernsehanschluß
Ish GmbH & Co.KG, Kunden Service Center,
Postfach 10 13 30 44713, Bochum
Tel.: 0800/666 333-1
- Kanalanschluß
Gemeinde Anröchte, Hauptstraße 74,
59609 Anröchte
BauGB, BauO NRW, KAG
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Wolfgang
Grude
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 6.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-601
- w.grude@anroechte.de
Nadine
Marr
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-606
- n.marr@anroechte.de
Katja
Mollerus
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-612
- k.mollerus@anroechte.de
Erschließung
Neu- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Durchführung von Kanalisationsmaßnahmen
Anlegung von Neubaugebieten
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Straßenanliegerbescheinigung
Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals oder eines Mischwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sind genehmigungsfrei, wenn u.a. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist (§ 67 BauO NRW). Mit der Bauanzeige ist somit eine „Bescheinigung über die gesicherte Erschließung“ vorzulegen.
In der Regel wird die erforderliche Bescheinigung gleichzeitig mit der für die Bauvorlagen ebenfalls erforderlichen „Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in das städtische Kanalnetz und zur Regenwasserentsorgung“ beantragt und ausgestellt.
Straßenanliegerbescheinigung
Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Gemeinde eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Hinweis:
Für die Anschlüsse von Strom, Gas, Wasser, Telefonm, Kabelfernsehen und Abwasser sind folgende Unternehmen zuständig:
- Strom und Gas
RWE-Net AG, Lipperweg 49, 59597 Erwitte
Tel.: 02943/8080
- Wasser
Lörmecke Wasserwerk GmbH, Soester Str. 65, 59597 Erwitte,
Tel.: 02943/97120
- Telefon
Deutsche Telekom AG BB N 26
Heinrichsthaler Str. 8 a, 59872 Meschede
Tel.: 02915-4501
- Kabelfernsehanschluß
Ish GmbH & Co.KG, Kunden Service Center,
Postfach 10 13 30 44713, Bochum
Tel.: 0800/666 333-1
- Kanalanschluß
Gemeinde Anröchte, Hauptstraße 74,
59609 Anröchte
BauGB, BauO NRW, KAG