Seit 1994 besteht die Möglichkeit, einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene zu initiieren. Um alle Formalitäten beachten zu können, sollte möglichst frühzeitig von den Initiatoren Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden, damit später der Einwohnerantrag nicht auf grund von formellen Fehlern zurückgewiesen werden muss.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Seit 1994 besteht die Möglichkeit, einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene zu initiieren. Um alle Formalitäten beachten zu können, sollte möglichst frühzeitig von den Initiatoren Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden, damit später der Einwohnerantrag nicht auf grund von formellen Fehlern zurückgewiesen werden muss.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Seit 1994 besteht die Möglichkeit, einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene zu initiieren. Um alle Formalitäten beachten zu können, sollte möglichst frühzeitig von den Initiatoren Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden, damit später der Einwohnerantrag nicht auf grund von formellen Fehlern zurückgewiesen werden muss.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Carsten
Petermeier
Öffnungszeit individuell Carsten Petermeier
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
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- Telefon
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- c.petermeier@anroechte.de
Einwohnerantrag
Seit 1994 besteht die Möglichkeit, einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene zu initiieren. Um alle Formalitäten beachten zu können, sollte möglichst frühzeitig von den Initiatoren Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen werden, damit später der Einwohnerantrag nicht auf grund von formellen Fehlern zurückgewiesen werden muss.
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