Durchführung von Brandverhütungsschauen bei bestimmten Objekten als vorbeugender Brandschutz
Nach § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Gemeinden verpflichtet, die Brandverhütungsschau zu organisieren und durchzuführen.
Die Brandverhütungsschau wird durchgeführt von hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr oder von Brandschutztechnikern, um präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.
Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel an Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Welche Gebäude und Einrichtungen der Brandverhütungsschau unterliegen, wird auf der Grundlage der Liste der Brandschauobjekte vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen von der Gemeinde Anröchte festgelegt.
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Anröchte
Gemäß der §§ 2 und 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Anröchte vom 03.02.2016 werden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Brandverhütungsschauen, für Nachschauen und sonstige Überprüfungen und Stellungnahmen Gebühren erhoben.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Ralf
Schulte
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-324
- r.schulte@anroechte.de
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Ralf
Schulte
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Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
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Brandverhütungsschau
Durchführung von Brandverhütungsschauen bei bestimmten Objekten als vorbeugender Brandschutz
Nach § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Gemeinden verpflichtet, die Brandverhütungsschau zu organisieren und durchzuführen.
Die Brandverhütungsschau wird durchgeführt von hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr oder von Brandschutztechnikern, um präventiv zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.
Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel an Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Welche Gebäude und Einrichtungen der Brandverhütungsschau unterliegen, wird auf der Grundlage der Liste der Brandschauobjekte vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen von der Gemeinde Anröchte festgelegt.
Gemäß der §§ 2 und 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Anröchte vom 03.02.2016 werden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Brandverhütungsschauen, für Nachschauen und sonstige Überprüfungen und Stellungnahmen Gebühren erhoben.
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Anröchte