Bescheinigungen

Haushaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung, Meldebescheinigung

 

Haushaltsbescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung wird zur Vorlage beim Arbeitsamt zur Beantragung des Kindergeldes benötigt. Es wird Ihnen anhand des Melderegisters bescheinigt, welche Kinder Ihrem Haushalt angehören und bei Ihnen gemeldet sind.

Lebensbescheinigung
Mit der Lebensbescheinigung wird Ihnen bestätigt, dass Sie laut Melderegister leben. Sie benötigen eine Lebensbescheinigung z.B., wenn Sie Rentenbezüge von einem ausländischen Leistungsträger beziehen. Vielfach wird Ihnen hierfür ein entsprechender Fragebogen zugeschickt, auf dem Sie dann vom Ordnungsamt bestätigen lassen müssen, dass Sie laut Melderegister leben. Diese Bescheinigung kann Ihnen jedoch auch direkt vom Ordnungsamt ausgestellt werden. Sie enthält folgende Angaben: 

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum, -ort
  • Adresse

Meldebescheinigung
Jeder Einwohner der Gemeinde Anröchte kann beim Ordnungsamt eine Meldebescheinigung erhalten. Diese wird z.B. zur Vorlage bei Behörden verlangt, wenn z.B. die Angaben auf dem Personalausweis nicht stimmen (Wohnungswechsel), die Gültigkeit des Personalausweises abgelaufen ist oder beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung. 

Die Meldebescheinigung enthält folgende Angaben: 

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum, -ort
  • Adresse
  • Familienangehörige im Haushalt (wenn dies gewünscht wird)

Diese Bescheinigungen werden Ihnen sofort ausgestellt. Sollten Sie die Meldebescheinigung schriftlich bei der Gemeinde Anröchte, Ordnungsamt, Hauptstraße 74, 59609 Anröchte beantragen, dann legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe der Verwaltungsgebühr bei.

 

 

 

ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".

Haushaltsbescheinigung: gebührenfrei
Lebensbescheinigung: gebührenfrei
Meldebescheinigung: 9,00 €

Bei der Beantragung der Haushaltsbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen

  • Persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
  • Personalausweis oder  Reisepass

Bei der Beantragung einer Lebensbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
  • Personalausweis oder Reisepass

Bei der Beantragung einer Meldebescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
  • Personalausweis oder Reisepass

Kontakt

Barbara Jesse

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Veronika Böhmer

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