Asylbewerberleistungen (AsylBLG)

Auskünfte zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie beim Service-Center Aufenthalt des Kreises Soest.

Zielgruppe:

Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Für den o. g. Personenkreis wird der notwendige Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Behandlung akuter Erkrankungen gewährt.

Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen

 

Kontakt

Karina Derxen

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Carsten Petermeier

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