Auskünfte zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie beim Service-Center Aufenthalt des Kreises Soest.
Zielgruppe:
Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für den o. g. Personenkreis wird der notwendige Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Behandlung akuter Erkrankungen gewährt.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Karina
Derxen
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 888-503
- k.derxen@anroechte.de
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- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Karina
Derxen
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
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Asylbewerberleistungen (AsylBLG)
Auskünfte zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie beim Service-Center Aufenthalt des Kreises Soest.
Zielgruppe:
Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für den o. g. Personenkreis wird der notwendige Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Behandlung akuter Erkrankungen gewährt.
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)