Erfassung von Altablagerungen und Altstandorte
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen durch Untersuchungen erwiesen ist, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht.
Dem gegenüber sind Altlastverdachtsflächen Altablagerungen und Altstandorte, für die nur ein hinreichender Verdacht besteht, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht oder ausgehen kann.
Altlasten können sowohl stillgelegte Deponien (Altablagerungen) als auch nicht mehr genutzte Betriebsgelände (Altstandorte) sein, auf denen flüssige oder feste Abfälle beseitigt wurden oder wassergefährdende Stoffe durch unsachgemäße Behandlung in den Boden gelangt sind.
Ob ein Grundstück als belastet einzustufen ist, kann durch historische Recherchen der ehemaligen Nutzung des Grundstücks und gutachterliche Bodenuntersuchungen festgestellt werden. Diese Grundstücke sind oft nur einzelnen Ortskundigen bekannt und sollten dem Ordnungsamt mitgeteilt werden, damit mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden können.
Für die Erhebung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung der Verdachtsflächen ist der Kreis Soest zuständig.
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945
Internet: www.Kreis-Soest.de
Internet: www.hellwegregion.de
E-Mail: Buergerservice@Kreis-Soest.de
Der Kreis Soest führt ein Kataster und die Informationen sind in Altlastverdachtsflächenkarten eingetragen.
Bundesbodenschutzgesetz, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
Erfassung von Altablagerungen und Altstandorte
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen durch Untersuchungen erwiesen ist, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht.
Dem gegenüber sind Altlastverdachtsflächen Altablagerungen und Altstandorte, für die nur ein hinreichender Verdacht besteht, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht oder ausgehen kann.
Altlasten können sowohl stillgelegte Deponien (Altablagerungen) als auch nicht mehr genutzte Betriebsgelände (Altstandorte) sein, auf denen flüssige oder feste Abfälle beseitigt wurden oder wassergefährdende Stoffe durch unsachgemäße Behandlung in den Boden gelangt sind.
Ob ein Grundstück als belastet einzustufen ist, kann durch historische Recherchen der ehemaligen Nutzung des Grundstücks und gutachterliche Bodenuntersuchungen festgestellt werden. Diese Grundstücke sind oft nur einzelnen Ortskundigen bekannt und sollten dem Ordnungsamt mitgeteilt werden, damit mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden können.
Für die Erhebung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung der Verdachtsflächen ist der Kreis Soest zuständig.
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945
Internet: www.Kreis-Soest.de
Internet: www.hellwegregion.de
E-Mail: Buergerservice@Kreis-Soest.de
Der Kreis Soest führt ein Kataster und die Informationen sind in Altlastverdachtsflächenkarten eingetragen.
Bundesbodenschutzgesetz, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
Jens
Becelewski
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 74 59609 Anröchte
- Telefon
- 02947 / 888-327
- j.becelewski@anroechte.de
Altlasten
Erfassung von Altablagerungen und Altstandorte
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen durch Untersuchungen erwiesen ist, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht.
Dem gegenüber sind Altlastverdachtsflächen Altablagerungen und Altstandorte, für die nur ein hinreichender Verdacht besteht, dass von ihnen eine Gefahr für die Umwelt oder das Wohl der Allgemeinheit ausgeht oder ausgehen kann.
Altlasten können sowohl stillgelegte Deponien (Altablagerungen) als auch nicht mehr genutzte Betriebsgelände (Altstandorte) sein, auf denen flüssige oder feste Abfälle beseitigt wurden oder wassergefährdende Stoffe durch unsachgemäße Behandlung in den Boden gelangt sind.
Ob ein Grundstück als belastet einzustufen ist, kann durch historische Recherchen der ehemaligen Nutzung des Grundstücks und gutachterliche Bodenuntersuchungen festgestellt werden. Diese Grundstücke sind oft nur einzelnen Ortskundigen bekannt und sollten dem Ordnungsamt mitgeteilt werden, damit mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden können.
Für die Erhebung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung der Verdachtsflächen ist der Kreis Soest zuständig.
Kreis Soest
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Der Kreis Soest führt ein Kataster und die Informationen sind in Altlastverdachtsflächenkarten eingetragen.
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