Schöffinnen und Schöffen aus Anröchte gesucht

Der Präsident des Landgerichts Paderborn hat die Gemeinde Anröchte gebeten, eine Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Paderborn für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzustellen.

Das Amt einer Schöffin / eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden und die Personen, die in die Liste aufgenommen werden möchten, müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es zum Beginn der Amtsperiode vollenden werden, können nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Eine weitere Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Anröchte.

 

Interessierte Bürger/innen können bis zum 11. April 2023 Ihre Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste an die Gemeinde Anröchte richten. Das entsprechende Bewerbungsformular ist hier einsehbar.

 

Nach dieser Frist wird der Rat der Gemeinde Anröchte in einer seiner Sitzungen im ersten Halbjahr eine entsprechende Vorschlagsliste aufstellen und beschließen.

 

Anschließend besteht für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Anröchte nach entsprechender Bekanntmachung eine Woche lang die Möglichkeit, die Liste einzusehen und mit Begründung Einspruch zu erheben.

 

 

Ihr Ansprechpartner im Rathaus: Herr Klaus Wallenborn, Tel. 02947/888-320 E-Mail: k.wallenborn@anroechte.de

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