1. Wahlbezirke und Wahllokale
In der Gemeinde Anröchte werden bei dieser Bundestagswahl 12 Wahlbezirke gebildet.
In Altenmellrich wird es im Vergleich zur Europawahl im vergangenen Jahr eine Änderung geben: Gewählt wird im Landjugendraum (ehem. Volksschule) anstatt in der Schützenhalle. Alle anderen Wahllokale sind unverändert.
Für die Auszählung der Briefwahlstimmen werden bei der Bundestagswahl 3 Briefwahlbezirke gebildet. Die Verwaltung rechnet mit ca. 2.500 Briefwähler*innen.
Das Wahlamt bereitet sich bereits seit Anfang November (Scheitern der „Ampel-Koalition“ und Einbringung der Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Olaf Scholz am 11.12.2024) auf die vorgezogenen Neuwahlen des 21. Deutschen Bundestages vor.
2. Wahlplakattafeln
Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Wahlplakattafeln sind bereits alle aufgebaut worden und stehen den Parteien zur Werbung zur Verfügung. Anderen Institutionen ist das Werben auf den Plakattafeln untersagt.
3. Wahlberechtigte
Bei der Bundestagwahl sind 8.064 (2021 = 8.093) Anröchter Bürger*Innen wahlberechtigt. Im Ortskern Anröchtes (Wahlbezirke 1 - 4) sind 4.942 Personen, in den Ortschaften Anröchtes (Wahlbezirke 5 - 12) 3.122 Personen wahlberechtigt. Der größte Wahlbezirk (020 Anröchte, Bürgerhaus, Foyer) umfasst 1.438 Wahlberechtigte und der kleinste Wahlbezirk (110, Robringhausen, Dorfgemeinschaftshaus) 122 Wahlberechtigte.
355 Anröchter Wähler*innen können erstmalig an einer Bundestagswahl teilnehmen.
4. Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24.01.2025 zur Post gegeben. Bis zum 29.01.2025 sollte jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer nach dem 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich frühzeitig mit dem Wahlamt der Gemeinde Anröchte in Verbindung setzen, Telefon: 02947 / 888-512 und 888-322.
5. Briefwahlunterlagen
Auf der Webseite www.anroechte.de finden sie ab dem 24.01.2025 unter der Rubrik Aktuelles eine Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das Wahlamt bittet jedoch darum, bis zum Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Durch eine frühere Beantragung erfolgt keine frühere Bearbeitung (da diese erst vor. ab 07.02.2025 möglich ist).
Da noch kein Bezug zur Wahlbenachrichtigung mit den dort hinterlegten Daten hergestellt werden kann, müssen dabei Familienname, Vorname, komplette Wohnanschrift und Geburtsdatum zwingend angegeben werden.
Eine weitere Möglichkeit ist das Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Anträge können auch im Rathaus, Zimmer 15, abgegeben werden. Im Rathaus kann ab dem 10.02.2025 auch von der Möglichkeit der sofortigen Wahl Gebrauch gemacht werden. Wer am Wahltag verhindert ist oder gerne per Briefwahl wählen möchte, sollte dieses Angebot nutzen.
Möchte jemand für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragen, so ist dies nur mit einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Die Beantragung der Unterlagen kann auch per E-Mail: wahlen@anroechte.de oder mündlich erfolgen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
6. Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 zur Einsicht während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2 B, aus.
7. Wahlhelfer
In der Gemeinde Anröchte werden ca. 140 Wahlhelfer*innen am Wahlsonntag, und am Tag davor, im Einsatz sein und für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Wahlgeschäftes sorgen. Die Einberufung der Wahlhelfer erfolgte bereits vor Weihnachten. Allen Wahlhelfern wurden mit ihrer Einberufung die notwendigen Informationen zur Wahl zur Verfügung gestellt. Zudem sind weitere hilfreiche Informationen zur Tätigkeit im Wahlvorstand auf der Wahlhelferplattform unter folgendem Link nachzulesen:
Die Wahlvorstände und Schriftführer werden zusätzlich in der Woche vor der Wahl durch das Wahlamt geschult.
Ihr Ansprechpartner im Rathaus: Herr Carsten Petermeier, Tel. 02947 / 888-512, E-Mail: wahlen@anroechte.de