Mit Blick auf die Grundsteuerreform wird mit deutlich mehr Anfragen als in den Jahren zuvor gerechnet. Die Verwaltung nimmt die Anfragen deshalb vorzugsweise per Email an steueramt@anroechte.de entgegen und bittet um Verständnis, dass es bei der Bearbeitung eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Den Steuerbescheiden liegt ein Informationsschreiben bei. Einwendungen in Bezug auf die Festsetzung der Grundsteuer, die sich gegen die Besteuerungsgrundlagen (Einheitswert, Steuermessbetrag oder Grundstücksart) richten, müssen bei dem jeweils zuständigen Finanzamt vorgebracht werden. Die Gemeinde ist in diesen Fällen die falsche Ansprechpartnerin.