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Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben oft nicht die Möglichkeit, bei Klassenfahrten, anderen Freizeitangeboten oder Vereinsaktivitäten mitzumachen. Manchmal fehlt auch das nötige Geld für die erforderliche Ausstattung mit Schulbedarfsgegenständen, für die Bezahlung der schulischen Mittagsverpflegung oder für die Finanzierung von Nachhilfeunterricht. Bisweilen können die persönliche Interessen und Begabungen der Kinder nicht angemessen gefördert werden (z.B. durch Musikunterricht, Ballettunterricht), weil das Familienbudget derartige Ausgaben einfach nicht ermöglicht.
Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die oben genannten und weitere Bedarfe dieser Kinder und jungen Erwachsenen in Bezug auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt. Daher hat der Gesetzgeber für derartige Bedarfssituationen (zusätzliche) finanzielle Leistungen vorgesehen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden.
Nähere Informationen, unter welchen Voraussetzungen diese Leistungen gewährt werden und sämtliche Antragsformulare finden Sie hier.
§§ 28, 29 SGB II
§§ 34, 42 Nr. 3, 34a SGB XII
§§ 6b, 9 Abs. 3 BKGG