Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung des Antragsverfahren für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung
Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden. Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.
Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind. Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Zuständigkeit:
Kreis Soest, Fachbereich 3, Abt. Wohnen und Bauen, Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest,
Tel.: 02921/300
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen
- Nutzflächenberechnungen
Die Zugehörigkeit der Räume, Garagen und Stellplätze sind in den Unterlagen eindeutig zu kennzeichnen (Ziffern, Buchstaben).
Wohnungseigentumsgesetz Gebührengesetz NRW