Wohnungslosenangelegenheiten

Beseitigung von Obdachlosigkeit

Sofern jemand obdachlos wird, wird sich die örtliche Ordnungsbehörde bemühen, eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Ordnungsbehördengesetz

Ihre Ansprechpersonen

Chahrour, Hilal

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Schulte, Ralf

r.schulte@anroechte.de02947 888-324 Adresse | Sprechzeiten | Details