- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Yvonne
Schilling
Öffnungszeit individuell Yvonne Quill
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr/14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
- y.schilling@anroechte.de
Amtsleiterin
Birgit
Hendriks
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- b.hendriks@anroechte.de
Vorkaufsrechtsbescheinigung
Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung
Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattest ausgestellt.
Für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist das Bauamt der Gemeinde Anröchte zuständig.
25,00 €
Antragsschreiben
Kopie des Kaufvertrages
Baugesetzbuch (BauGB)
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Anröchte