Vorbescheid

Informationen zur Bauvoranfrage und Vorbescheid

Häufig lassen sich die vielfältigen baurechtlichen Fragen (bauplanungs- oder bauordnungsrechtlicher Art) nicht von einer Dienststelle allein rechtssicher beantworten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage zu stellen. Dieses hat den Vorteil, dass Sie ggf. einen Vorbescheid erhalten, an den die Baugenehmigungsbehörde 2 Jahre lang gebunden ist. Wird das Bauvorhaben abgelehnt, ergeht an Sie ein entsprechender Ablehnungsbescheid.

Eine Bauvoranfrage bringt weitgehende Rechtssicherheit. Das ist besonders nützlich bei einem bevorstehenden Grunderwerb. Der Antrag auf Vorbescheid kann daher auch von einer Person gestellt werden, die nicht gleichzeitig Eigentümer(in) des Grundstücks ist.

Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, so müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Unterlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Dies gilt nicht für einen Antrag, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden wird.

Der Antrag auf Vorbescheid ist in 3-facher Ausfertigung beim

Kreis Soest, Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest,
Tel.: 02921/300


einzureichen.

 

Die Gebühr richtet sich nach dem Bauvorhaben.

Es sind die Unterlagen einzureichen, die zur Beurteilung der Fragestellung erforderlich sind. Mindestens einzureichen sind

 

  • Antragsformular
  • Lageplan, Maßstab 1 : 500
  • Baubeschreibung
  • ggf. Bauzeichnungen.

 

Bauordnung (BauO) NRW
Gebührengesetz NRW

Ihre Ansprechperson

Amtsleiterin Hendriks, Birgit

b.hendriks@anroechte.de02947 888-600 Adresse | Sprechzeiten | Details