- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Anne
Weckwerth
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- a.weckwerth@anroechte.de
Teilungsgenehmigung
Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung.
Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.
Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bei der Kreisverwaltung Soest - Bauordnung - vorlegen zu lassen.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW) - - Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)