- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Martina
Berke
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- m.berke@anroechte.de
Karina
Derxen
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- k.derxen@anroechte.de
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Schwerbehindertenangelegenheiten
Beantragung, Verlängerung, Änderung
Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung) sind bei der Gemeinde Anröchte (Info-Stelle) erhältlich.
Zuständige Behörde für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung für den Bereich der Gemeinde Anröchte ist der Kreis Soest, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Telefon 02921/300. Sofern gewünscht, nimmt Ihnen das Ordnungs- und Sozialamt der Gemeinde Anröchte die Weiterleitung Ihres Antrages an den Kreis Soest ab.
Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Soest auf Ihrem Ausweis einträgt (z. B. RF, G, H, aG usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z. B. Parkausweis für Schwerbehinderte, Ermäßigung des Rundfunkbeitrages).
Der Sonderparkausweis für Schwerbehinderte wird beim Straßenverkehrsamt des Kreises Soest beantragt.
Schwerbehindertenausweis, Foto
Schwerbehindertengesetz