Preisüberwachung

Überwachung der Preisauszeichnung bei gewerblichen Unternehmen

Zum Zwecke der Unterrichtung und des Schutzes des Verbrauchers sowie zur Förderung des Wettbewerbes haben Anbieter nach der Preisangabenverordnung ihre gewerbs- oder geschäftsmäßigen Waren oder Leistungen mit den entsprechenden Endpreisen anzugeben. Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen.

Unter der Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg werden vom Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte bestimmte gewerbliche Unternehmen überprüft.

Preisangabenverordnung

Ihre Ansprechperson

Schulte, Ralf

r.schulte@anroechte.de02947 888-324 Adresse | Sprechzeiten | Details