Überwachung der Preisauszeichnung bei gewerblichen Unternehmen
Zum Zwecke der Unterrichtung und des Schutzes des Verbrauchers sowie zur Förderung des Wettbewerbes haben Anbieter nach der Preisangabenverordnung ihre gewerbs- oder geschäftsmäßigen Waren oder Leistungen mit den entsprechenden Endpreisen anzugeben. Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen.
Unter der Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg werden vom Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte bestimmte gewerbliche Unternehmen überprüft.
Preisangabenverordnung
Überwachung der Preisauszeichnung bei gewerblichen Unternehmen
Zum Zwecke der Unterrichtung und des Schutzes des Verbrauchers sowie zur Förderung des Wettbewerbes haben Anbieter nach der Preisangabenverordnung ihre gewerbs- oder geschäftsmäßigen Waren oder Leistungen mit den entsprechenden Endpreisen anzugeben. Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen.
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Preisangabenverordnung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Ralf
Schulte
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- r.schulte@anroechte.de
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