Beseitigung von Obdachlosigkeit
Sofern jemand obdachlos wird, wird sich die örtliche Ordnungsbehörde bemühen, eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Ordnungsbehördengesetz
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- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Ralf
Schulte
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- r.schulte@anroechte.de
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