Obdachlosenangelegenheiten

Beseitigung von Obdachlosigkeit

Sofern jemand obdachlos wird, wird sich die örtliche Ordnungsbehörde bemühen, eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Ordnungsbehördengesetz

Ihre Ansprechperson

Schulte, Ralf

r.schulte@anroechte.de02947 888-324 Adresse | Sprechzeiten | Details