Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern.
Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen.
Die Anlegung der Zufahrt wird an Ort und Stelle zwischen dem Anlieger und dem Bauamt in allen Einzelheiten besprochen.
Straßen- und Wegegesetz
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Amtsleiterin
Birgit
Hendriks
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Raum:
26
Email:
b.hendriks@anroechte.de
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Katja
Mollerus
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Raum:
25
Email:
k.mollerus@anroechte.de
Grundstückszufahrten
Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebaute Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern.
Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen.
Die Anlegung der Zufahrt wird an Ort und Stelle zwischen dem Anlieger und dem Bauamt in allen Einzelheiten besprochen.
Straßen- und Wegegesetz