Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz in Bonn
Der Antrag kann im Ordnungsamt gestellt werden, wenn Sie in Anröchte einen Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet haben oder Ihr Firmensitz in Anröchte ist.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Es dauert ca. 10 - 14 Tage, bis die Gewerbezentralregister-Auskunft vom Bundesamt für Justiz aus Bonn eintrifft.
Der Antrag kann jedoch auch online über www.fuehrungszeugnis.bund.de gestellt werden.
Online-Anträge für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier.
Hinweis! Eine natürliche Person bzw. eine Gesellschaft oder eine eingetragene Firma kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft über Privatpersonen, Beleg-Art 1
- Auskunft über Gewerbetreibende, Beleg-Art 9
Falls die Auskunft direkt bei einer Behörde vorgelegt werden muss, wird die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen) benötigt. Bei einer Auskunft über eine Privatperson wird immer der Geburtsname der Mutter benötigt.
Gewerbeordnung
Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Barbara
Jesse
Öffnungszeit individuell / Frau Göckede
Montag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Raum:
2a
Email:
b.jesse@anroechte.de
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Veronika
Böhmer
Öffnungszeit individuell / Frau Böhmer
Montag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Raum:
2a/2b
Email:
v.boehmer@anroechte.de
Gewerbezentralregisterauskunft
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz in Bonn
Der Antrag kann im Ordnungsamt gestellt werden, wenn Sie in Anröchte einen Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet haben oder Ihr Firmensitz in Anröchte ist.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Es dauert ca. 10 - 14 Tage, bis die Gewerbezentralregister-Auskunft vom Bundesamt für Justiz aus Bonn eintrifft.
Der Antrag kann jedoch auch online über www.fuehrungszeugnis.bund.de gestellt werden.
Online-Anträge für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier.
Hinweis! Eine natürliche Person bzw. eine Gesellschaft oder eine eingetragene Firma kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft über Privatpersonen, Beleg-Art 1
- Auskunft über Gewerbetreibende, Beleg-Art 9
Falls die Auskunft direkt bei einer Behörde vorgelegt werden muss, wird die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen) benötigt. Bei einer Auskunft über eine Privatperson wird immer der Geburtsname der Mutter benötigt.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Personalausweis oder Reisepass
Gewerbeordnung