Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Anröchte beträgt:
2020 | 448 % |
2021 | 448 % |
Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf der Basis des Steuermessbetrages berechnet. Der Steuermessbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgesetzt und an diesen ist die Gemeinde Anröchte zwingend gebunden.
Die Steuerhöhe, die durch die Gemeinde festgesetzt wird, ergibt sich durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Gemeinde Anröchte eigenverantwortlich festgesetzt wird.
- Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Hebesatzsatzung
Gewerbeanmeldung (beim Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte)
Vorlage der Gewerbesteuererklärung und der Bilanz beim Finanzamt
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Anröchte beträgt:
2020 | 448 % |
2021 | 448 % |
Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf der Basis des Steuermessbetrages berechnet. Der Steuermessbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgesetzt und an diesen ist die Gemeinde Anröchte zwingend gebunden.
Die Steuerhöhe, die durch die Gemeinde festgesetzt wird, ergibt sich durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Gemeinde Anröchte eigenverantwortlich festgesetzt wird.
- Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Hebesatzsatzung
Gewerbeanmeldung (beim Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte)
Vorlage der Gewerbesteuererklärung und der Bilanz beim Finanzamt
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Franz-Josef
Bracht
Standardöffnungszeit
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- steueramt@anroechte.de
Ilka
Buschkühl
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- steueramt@anroechte.de
Gewerbesteuer
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Anröchte beträgt:
2020 | 448 % |
2021 | 448 % |
Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf der Basis des Steuermessbetrages berechnet. Der Steuermessbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgesetzt und an diesen ist die Gemeinde Anröchte zwingend gebunden.
Die Steuerhöhe, die durch die Gemeinde festgesetzt wird, ergibt sich durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Gemeinde Anröchte eigenverantwortlich festgesetzt wird.
Gewerbeanmeldung (beim Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte)
Vorlage der Gewerbesteuererklärung und der Bilanz beim Finanzamt
- Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Hebesatzsatzung