Familienbuch / Eheeintrag

Seit dem 1. Januar 1958 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer wurde ein Familienbuch seit dem 3. Oktober 1990 mit der Eheschließung angelegt.

Das Familienbuch wurde laufend fortgeschrieben und enthält neben dem Heiratsdatum und Ort auch Angaben über die Eheleute und deren Eltern, gemeinsame Kinder, die Namensführung, Vermerke über Tod oder über eine eventuelle Scheidung.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt es als Eheeintrag und aus diesem können nur noch eingeschränkt beweiskräftige Urkunden (ohne Angaben der Eltern und Kinder der Ehegatten) ausgestellt werden. (Kinder werden ab dem 01.01.2009 nicht mehr ins Familienbuch eingetragen; die Existenz muss deshalb durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden.)

Wo finde ich nun das Familienbuch/Eheeintrag?

Familienbücher - von im Inland geschlossenen Ehen - werden bei dem Standesamt geführt, das auch den Eheeintrag (Heiratsort) für die Ehe angelegt hat.

In der Übergangszeit (bis zum 31. Dezember 2013), in der die Familienbücher, jetzt Eheeintrag, zurück zum Heiratsort geschickt werden müssen, wenden Sie sich zunächst an das Heiratsstandesamt und fragen dort nach, ob das frühere Familienbuch dort vorliegt.

Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (Auslandseheschließung), werden jetzt als Eheeintrag bei dem Standesamt geführt, dass das frühere Familienbuch, jetzt Eheeintrag, am 23. Februar 2007 in seinem Besitz hatte.

Ihre Ansprechperson

Frohwerk, Susanne

s.frohwerk@anroechte.de02947 888-321 Adresse | Sprechzeiten | Details