Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf Antrag festgestellt werden.
Der Antrag auf Einbürgerung kann im Ordnungsamt entgegen genommen werden. Die Entscheidung über die Einbürgerung trifft in der Regel der Kreis Soest.
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945
Internet: www.Kreis-Soest.de
Internet: www.Hellweg-Region.de
E-Mail: Buergerservice@Kreis-Soest.de
- Ausländergesetz
- Staatsangehörigkeitsgesetz
-
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
http://de.zuhause-im-kreis-soest.de/integration/aufenthalt/einbuergerungneu/117060100000094017.php
Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf Antrag festgestellt werden.
Der Antrag auf Einbürgerung kann im Ordnungsamt entgegen genommen werden. Die Entscheidung über die Einbürgerung trifft in der Regel der Kreis Soest.
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- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Susanne
Frohwerk
Öffnungszeit 08.30 - 12.00 u Donnerstag
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- s.frohwerk@anroechte.de
Einbürgerung
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