Eheschließung

Es empfiehlt sich, für die Anmeldung der Eheschließung bzw. für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe vorab beim Standesamt Anröchte einen Termin zu vereinbaren.

Bei der Terminvereinbarung werden Ihnen bereits erste Hinweise gegeben, welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung der Eheschließung bzw. bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe mitbringen müssen.

Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist seit dem 01.10.2017 möglich (§ 17a Abs. 2 Personenstandsgesetz).

Wo melde ich die Eheschließung an?

Für die Anmeldung der Eheschließung bzw. Umwandlung der bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Die Anmeldung der Eheschließung bzw. bei bestehender Lebenspartnerschaft hat 6 Monate Gültigkeit.

Falls Sie nicht in Anröchte gemeldet sind, Sie aber trotzdem in Anröchte die Ehe schließen möchten, ist das natürlich möglich. Dazu melden Sie an Ihrem Wohnort Ihre Eheschließung an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie die Ehe in Anröchte schließen möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in Anröchte zusenden.

Trauzeugen: Auf Wunsch kann/können ein oder zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Dolmetscher: Ist mindestens einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Verlobten ein Dolmetscher bereitzustellen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist, und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Namensführung in der Ehe  

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bzw. der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name bestimmt werden.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen, jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung jederzeit nachgeholt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung möglich und an keine Frist gebunden.

Trautermine

Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt.

Trauungen finden während der Öffnungszeiten des Rathauses wie folgt statt:
Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr
Montag bis Mittwoch zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr
Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 17.30 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses finden Trauungen freitags zwischen 12.30 Uhr und 16.00 Uhr und einmal pro Monat an einem Samstag zwischen 10.00 Uhr und 11.30 Uhr statt. Das Brautpaar, das sich zuerst meldet, kann den gewünschten Termin am Samstag festlegen.

Prüfung der Ehevoraussetzungen

- wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

 

  40 €

- wenn einer oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind

  66 €

Namensrechtliche Erklärungen, Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung,

Einwilligung- oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften

Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung

 

  21 €

 

    9 €

Erteilung einer Personenstandsurkunde

  10 €

(für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr)

 

Familienstammbuch

  25-30 €

Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (zusätzlich)

154 €

Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig und kinderlos sind und bisher nicht verheiratet waren, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung für das Standesamt, wenn Sie nicht in Anröchte gemeldet sind. (Eine erweiterte Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    (Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.)

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen um nachzufragen, welche Unterlagen zur Anmeldung der Ehe vorgelegt werden müssen: 

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • einer/r der Verlobten ist im Ausland geboren
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden

Personenstandsgesetz (PStG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

Ihre Ansprechperson

Frohwerk, Susanne

s.frohwerk@anroechte.de02947 888-321 Adresse | Sprechzeiten | Details