Ehefähigkeitszeugnis

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

Erforderliche Unterlagen im Regelfall:

für deutsche Staatsangehörige:

  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Personalausweis/Reisepass
  • Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
  • ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)

für ausländische Staatsangehörige:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
  • ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
  • Fotokopie des Reisepasses

Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt wurden.

Ihre Ansprechperson

Frohwerk, Susanne

s.frohwerk@anroechte.de02947 888-321 Adresse | Sprechzeiten | Details