Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
für deutsche Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
für ausländische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
- Fotokopie des Reisepasses
Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt wurden.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
für deutsche Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
für ausländische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
- Fotokopie des Reisepasses
Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt wurden.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
für deutsche Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
für ausländische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
- Fotokopie des Reisepasses
Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt wurden.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
für deutsche Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
für ausländische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
- Fotokopie des Reisepasses
Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt wurden.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
für deutsche Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
für ausländische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
- Fotokopie des Reisepasses
Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt wurden.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
für deutsche Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
für ausländische Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Heirats- bzw. Eheurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n)
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- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Susanne
Frohwerk
Öffnungszeit 08.30 - 12.00 u Donnerstag
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- s.frohwerk@anroechte.de
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Susanne
Frohwerk
Öffnungszeit 08.30 - 12.00 u Donnerstag
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- s.frohwerk@anroechte.de
Ehefähigkeitszeugnis
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erforderliche Unterlagen im Regelfall:
für deutsche Staatsangehörige:
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung für das Standesamt (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
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- Geburtsurkunde
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Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt wurden.