Bauzustandsbesichtigung

Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Diese müssen im Rahmen der Bauüberwachung nach der Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung erfolgen. Mit der Baugenehmigung erhalten Sie bereits ausgefüllte Formulare. Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese an das

Bauaufsichtsamt des Kreises Soest,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest

zurück. Die Formulare können Sie auch beim Bauamt der Gemeinde Anröchte bekommen.

Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten Nachweise bereit.

Zuständig beim Kreis Soest:
Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest,
Tel.: 02921/300.

 

Bauordnung (BauO) NRW Gebührengesetz NRW

Ihre Ansprechperson

Weckwerth, Anne

a.weckwerth@anroechte.de02947 888-606 Adresse | Sprechzeiten | Details