Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Diese müssen im Rahmen der Bauüberwachung nach der Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung erfolgen. Mit der Baugenehmigung erhalten Sie bereits ausgefüllte Formulare. Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese an das
Bauaufsichtsamt des Kreises Soest,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest
zurück. Die Formulare können Sie auch beim Bauamt der Gemeinde Anröchte bekommen.
Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten Nachweise bereit.
Zuständig beim Kreis Soest:
Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest,
Tel.: 02921/300.
Bauordnung (BauO) NRW Gebührengesetz NRW
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Anne
Weckwerth
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- a.weckwerth@anroechte.de
Bauzustandsbesichtigung
Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Diese müssen im Rahmen der Bauüberwachung nach der Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung erfolgen. Mit der Baugenehmigung erhalten Sie bereits ausgefüllte Formulare. Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese an das
Bauaufsichtsamt des Kreises Soest,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest
zurück. Die Formulare können Sie auch beim Bauamt der Gemeinde Anröchte bekommen.
Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten Nachweise bereit.
Zuständig beim Kreis Soest:
Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest,
Tel.: 02921/300.
Bauordnung (BauO) NRW Gebührengesetz NRW