Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten.
Die Bauherren sind verpflichtet, den Baubeginn und die Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die entsprechenden Formulare sind der Baugenehmigung beigefügt bzw. sind im Bauamt der Gemeinde Anröchte erhältlich.
Kreis Soest, Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
Tel.: 02921/300.
Bauordnung (BauO) NRW
Antragsformular
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Anne
Weckwerth
Öffnungszeit 08.30 - 12.00
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
- a.weckwerth@anroechte.de
Bauüberwachung
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten.
Die Bauherren sind verpflichtet, den Baubeginn und die Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die entsprechenden Formulare sind der Baugenehmigung beigefügt bzw. sind im Bauamt der Gemeinde Anröchte erhältlich.
Kreis Soest, Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
Tel.: 02921/300.
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