Bauüberwachung

Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten.

Die Bauherren sind verpflichtet, den Baubeginn und die Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die entsprechenden Formulare sind der Baugenehmigung beigefügt bzw. sind im Bauamt der Gemeinde Anröchte erhältlich.

Kreis Soest, Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 – 3,
Tel.: 02921/300.

 

Ihre Ansprechperson

Weckwerth, Anne

a.weckwerth@anroechte.de02947 888-606 Adresse | Sprechzeiten | Details