Auskünfte zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie beim Service-Center Aufenthalt des Kreises Soest.
Zielgruppe:
Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für den o. g. Personenkreis wird der notwendige Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Behandlung akuter Erkrankungen gewährt.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Nadine
Kanditt
Öffnungszeit 08.30 - 12.00 u Dienstag
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Raum:
5
Email:
n.kanditt@anroechte.de
- Anschrift
- 001Hauptstraße 7459609Anröchte
Carsten
Petermeier
Öffnungszeit individuell Carsten Petermeier
Montag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Raum:
5
Email:
c.petermeier@anroechte.de
Asylbewerberleistungen (AsylBLG)
Auskünfte zu ausländerrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie beim Service-Center Aufenthalt des Kreises Soest.
Zielgruppe:
Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für den o. g. Personenkreis wird der notwendige Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Behandlung akuter Erkrankungen gewährt.
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen