Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung des Antragsverfahren für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden. Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.

Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind. Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Zuständigkeit:
Kreis Soest, Fachbereich 3, Abt. Wohnen und Bauen, Hoher Weg 1 – 3,
59494 Soest,
Tel.: 02921/300

 

  • Lageplan
  • Grundrisszeichnungen
  • Nutzflächenberechnungen

    Die Zugehörigkeit der Räume, Garagen und Stellplätze sind in den Unterlagen eindeutig zu kennzeichnen (Ziffern, Buchstaben).

 

Wohnungseigentumsgesetz Gebührengesetz NRW

Ihre Ansprechperson

Weckwerth, Anne

a.weckwerth@anroechte.de02947 888-606 Adresse | Sprechzeiten | Details