

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Anröchte Flur 6 Flurstücke 16/03, 16/04,179 und 181 sowie teilweise die Flurstücke 169, 174, 177, 184, 290, 293, 313, 322, 324, 327 und 331.
Die genaue Lage ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Anröchte „Gewerbebauflächenerweiterung Anröchte West“ liegt einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen (Kreis Soest: Untere Landschaftsbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde, Geologischer Dienst NRW und Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
30. Januar bis 2. März 2012
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zu den Planabsichten abgegeben werden.
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von den Antragstellern der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
| FNP-Plan | Übersichtsplan | Begründung | |
| Stellungnahme Geologischer Dienst NRW | Stellungnahme Kreis Soest | Stellungnahme LWL Archäologie für Westfalen | Ihre Stellungnahme |
Ansprechpartner:
Gemeinde Anröchte
Bauamt
Herr Kramme
Hauptstraße 74
59609 Anröchte
Tel.: 02947/888-600
Fax: 02947/888-8600
E-Mail: m.kramme@anroechte.de
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Die Gemeinde Anröchte weist nach Bedarf neue Baugebiete aus.
Interessenten können sich unverbindlich vormerken lassen.
Ansprechpartner:
Gemeinde Anröchte, Bauamt, Martin Kramme, t. 02947 / 888-600, Email: m.kramme@anroechte.de
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Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen können von der Baugenehmigungspflicht freigestellt werden (Genehmigungsfreistellungsverfahren), wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes errichtet werden soll, es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind zwar annähernd die gleichen Bauvorlagen vorzulegen wie bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, jedoch ist der Bearbeitungszeitraum in der Regel kürzer als im Baugenehmigungsverfahren und zudem werden keine Antragsgebühren erhoben.
Die Antragsunterlagen sind in 1-facher Ausfertigung beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen.
Mit dem von der Genehmigungspflicht freigestellten Bauvorhaben darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden. Diese Frist verkürzt sich, wenn die Gemeinde schriftlich mitteilt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
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Parallel zum Genehmigungsfreistellungsverfahren muss ein Antrag auf Genehmigung für einen Kanalanschluss gestellt werden. Der Kanalanschlussantrag ist in zweifacher Ausführung beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen und muss folgende Unterlagen enthalten:
- Lageplan M: 1 : 500
mit Eintragung der Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück und in der öffentlichen Straßenfläche
- Grundriss des Bauvorhabens
mit Eintragung der Entwässerungsanlagen einschl. Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze
- Beschreibung der Entwässerungsanlage
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Anträge für Vorhaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, sind beim Kreis Soest -Abt. Bauen und Wohnen-, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, oder beim Bauamt der Gemeinde Anröchte einzureichen.
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Ansprechpartner:
Gemeinde Anröchte, Bauamt, Martin Kramme, t. 02947 / 888-600, Email: m.kramme@anroechte.deBitte wählen Sie den entsprechenden Ortsteil aus: