

Diese entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall, die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung beurkundet hat.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Fotokopie beträgt je zu beglaubigende Kopie 2,50 . Für Unterschriftsbeglaubigungen beträgt die Gebühr je zu beglaubigende Kopie 1,50 .
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist das Original und die zu beglaubigende Kopie vorzulegen. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist Ihr Persönliches Erscheinen zwingend notwendig. Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll.