

Haushaltsbescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung wird zur Vorlage beim Arbeitsamt zur Beantragung des Kindergeldes benötigt. Es wird Ihnen anhand des Melderegisters bescheinigt, welche Kinder Ihrem Haushalt angehören und bei Ihnen gemeldet sind.
Lebensbescheinigung
Mit der Lebensbescheinigung wird Ihnen bestätigt, dass Sie laut Melderegister leben. Sie benötigen eine Lebensbescheinigung z.B., wenn Sie Rentenbezüge von einem ausländischen Leistungsträger beziehen. Vielfach wird Ihnen hierfür ein entsprechender Fragebogen zugeschickt, auf dem Sie dann vom Ordnungsamt bestätigen lassen müssen, dass Sie laut Melderegister leben. Diese Bescheinigung kann Ihnen jedoch auch direkt vom Ordnungsamt ausgestellt werden. Sie enthält folgende Angaben:
Meldebescheinigung
Jeder Einwohner der Gemeinde Anröchte kann beim Ordnungsamt eine Meldebescheinigung erhalten. Diese wird z.B. zur Vorlage bei Behörden verlangt, wenn z.B. die Angaben auf dem Personalausweis nicht stimmen (Wohnungswechsel) oder die Gültigkeit des Personalausweises abgelaufen ist.
Die Meldebescheinigung enthält folgende Angaben:
Diese Bescheinigungen werden Ihnen sofort ausgestellt. Sollten Sie die Aufenthalts- und Meldebescheinigung schriftlich bei der Gemeinde Anröchte, Ordnungsamt, Hauptstraße 72 – 74, 59609 Anröchte beantragen, dann legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe der Verwaltungsgebühr bei.
Aufenthaltsbescheinigung: 6,00 €
Haushaltsbescheinigung: je nach Verwendungszweck gebührenfrei oder 5,00 €
Lebensbescheinigung: gebührenfrei
Meldebescheinigung: 6,00 €
Zur Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
Bei der Beantragung der Haushaltsbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen
Bei der Beantragung einer Lebensbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
Bei der Beantragung einer Meldebescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: