

Anzeige der Geburt
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge):
Sie müssen die Beurkundung Ihres Kindes in folgenden Fällen jedoch selbst vornehmen:
Sie sind nicht miteinander verheiratet und
Die persönliche Vorsprache beim Standesamt ist ebenfalls notwendig, falls Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Seit dem 1. Januar 2000 muss der Standesbeamte prüfen, ob Ihr Kind eventuell durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Bei Hausgeburten ist die Anzeige unter der Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung von Ihnen persönlich vorzunehmen.
Falls Sie als Eltern einen akad. Grad besitzen und dieser mit in die Urkunde aufgenommen werden soll, legen Sie einen entsprechenden Nachweis dem Standesamt vor.
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:
a) wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind:
b) wenn nur ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist:
c) wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind:
d) bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind: