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Eheschließung

Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe.

1. Wo melde ich die Eheschließung an?

Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Anröchte wohnt, können Sie die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Anröchte vornehmen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.

Trauzeugen: Seit dem 01.07.1998 ist die Mitwirkung von Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Dolmetscher: Ist mindestens einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Verlobten ein Dolmetscher bereitzustellen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist, und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. 

2. Namensführung in der Ehe  

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.

3. Trautermine
 
Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.

 

Kosten

 

Prüfung der Ehefähigkeit:
- wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- wenn einer oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind:


40 €
66 €

Erklärung zur Führung eines Doppelnamens
(Hinzufügen oder Voranstellen):
21 €
Eheurkunde je 10 €
Familienstammbuch zwischen 35 € und 60 €

 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
    (eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages.
    (Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.)

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Birgit Böckeler
 
E-Mail: b.boeckeler@anroechte.de
 
 
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