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Behindertenangelegenheiten

Beantragung, Verlängerung, Änderung

Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung) sind bei der Gemeinde Anröchte (Info-Stelle) erhältlich.  

Zuständige Behörde für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung für den Bereich der Gemeinde Anröchte ist der Kreis  Soest, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest. Sofern gewünscht, nimmt Ihnen das Ordnungs- und Sozialamt der Gemeinde Anröchte die Weiterleitung Ihres Antrages an den Kreis Soest ab. Anträge auf Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie ebenfalls beim Ordnungs- und Sozialamt. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt der Kreis  Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis. Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Soest auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als Behinderter spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung). Hierüber informieren Sie auf Wunsch ausführlich das Ordnungs- und Sozialamt der Gemeinde Anröchte oder der Kreis  Soest. Sie erreichen die Kreisverwaltung Soest unter der Hausanschrift Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Telefon 02921/300

Notwendige Unterlagen

Schwerbehindertenausweis, Foto

Rechtsgrundlagen

Schwerbehindertengesetz

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Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Nadine Feller
 
E-Mail: n.feller@anroechte.de
 
 
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