Erteilung einer Gaststättenkonzession
Für den Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank ist eine Konzession erforderlich. Für eine einmalige Veranstaltung ist eine Schankerlaubniss nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich.
Anmerkung:
Soll die Gaststätte von einem Geschäftsführer/Stellvertreter verantwortlich geführt werden, ist die Beantragung einer Stellvertretererlaubnis zu prüfen