

Es gibt verschiedene Arten von Urkunden. Sie werden aus den Personenstandsregistern gefertigt. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.
Urkundenarten:
Geburtsurkunden/beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
enthalten den Namen des Kindes, den Geburtstag, den Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern.
Sterbeurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten die Namen der Lebenspartner/innen, die Geburtsdaten und –orte, Wohnorte, das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft und den evtl. Lebenspartnerschaftsnamen.
Mehrsprachige Internationale Urkunden
können auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden. Eine Internationale Urkunde ist besonders geeignet zur Vorlage im Ausland.
Jede Urkunde kostet 10 €.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, z.B. durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.