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Lebenspartnerschaft

Informationen über die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Lebenspartnerschaft

1. Wo melde ich die Begründung einer Lebenspartnerschaft an?

Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Anröchte wohnt, können Sie zur Anmeldung der Begründung der Lebenspartnerschaft zum Standesamt Anröchte kommen. Falls Sie nicht in Anröchte gemeldet sind, Sie aber trotzdem in Anröchte eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, ist das natürlich möglich. Dazu melden Sie an Ihrem Wohnort Ihre Begründung der Lebenspartnerschaft an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie die Lebenspartnerschaft in Anröchte begründen möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft prüfen und dem Standesamt in Anröchte zusenden.

2. Namensführung in der Lebenspartnerschaft  

  • Die Lebenspartner führen einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen). Zum Partnerschaftsnamen kann der Geburtsname des einen oder des anderen Partners bestimmt werden.
  • Treffen die Lebenspartner/innen keine Bestimmung, so behält jede/r den von ihm zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen ohne zeitliche Begrenzung nachgeholt werden.
  • Ein/e Lebenspartner/in, dessen/deren Geburtsname nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen/ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Begründung der Lebenspartnerschaft möglich und an keine Frist gebunden.
    Weitere Informationen...

3. Termine

Den Termin für die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt.

Kosten

 

Besitzen beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit 40 €
Besitzen einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit 66 €
Stammbücher/
Lebenspartnerschaftsbücher
30 €
60 €
Partnerschaftsurkunde 10 €
Aufenthaltsbescheinigung   6 €

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Bei mehreren Wohnsitzen auch eine Bescheinigung der Meldebehörde, in deren Bezirk der (die) betreffende Lebenspartner(in) seine (ihre) Hauptwohnung hat.
     
  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages 
    Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. 

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • ein/e Lebenspartner/in ist geschieden oder verwitwet
  • ein/e Lebenspartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein/e Lebenspartner/in hat ein minderjähriges Kind
  • eine/r der Lebenspartner/innen ist adoptiert
  • ein/er Lebenspartner/in ist im Ausland geschieden

 

Rechtsgrundlagen

Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz (LPartG-AG NRW)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Personenstandsgesetz (PStG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Birgit Böckeler
 
E-Mail: b.boeckeler@anroechte.de
 
 
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