

Informationen über die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Lebenspartnerschaft
1. Wo melde ich die Begründung einer Lebenspartnerschaft an?
Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Anröchte wohnt, können Sie zur Anmeldung der Begründung der Lebenspartnerschaft zum Standesamt Anröchte kommen. Falls Sie nicht in Anröchte gemeldet sind, Sie aber trotzdem in Anröchte eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, ist das natürlich möglich. Dazu melden Sie an Ihrem Wohnort Ihre Begründung der Lebenspartnerschaft an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie die Lebenspartnerschaft in Anröchte begründen möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft prüfen und dem Standesamt in Anröchte zusenden.
2. Namensführung in der Lebenspartnerschaft
3. Termine
Den Termin für die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt.
| Besitzen beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit | 40 € |
| Besitzen einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit | 66 € |
| Stammbücher/ Lebenspartnerschaftsbücher |
30 € 60 € |
| Partnerschaftsurkunde | 10 € |
| Aufenthaltsbescheinigung | 6 € |
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz (LPartG-AG NRW)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Personenstandsgesetz (PStG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)