

Allgemeine Information:
Sie ziehen nach Anröchte? Herzlich Willkommen!
Die An-, Ab- oder Ummeldung können Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Anröchte persönlich vornehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
Ein An-, Ab- oder Ummeldeformular benötigen Sie nicht mehr, da die Daten im automatisierten Verfahren erhoben werden.
Die Meldepflicht ist eine höchstpersönliche Pflicht. Damit trägt der Meldepflichtige die Verantwortung für das Ausfüllen des Meldevordrucks und die dabei gemachten Angaben. Insofern kann er sich nicht vertreten lassen. Der Meldepflichtige braucht den An- oder Abmeldeschein nicht persönlich der Meldebehörde übergeben. Die Abgabe kann durch eine andere, hierzu geeignete Person getätigt werden (Auszug Kommentar Bünz zu § 13 Meldegesetz NRW).
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden (Zuzug von außerhalb) oder umzumelden (Umzug innerhalb von Anröchte). Eine Abmeldung ist nur noch in Ausnahmefällen erforderlich, etwa bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer in Anröchte noch bestehenden Nebenwohnung.
Hinweis!
Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung angemeldet werden.
Tipp!
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie auch nicht vergessen, dieses den nachfolgenden Institutionen mitzuteilen:
Notwendige Unterlagen
Für Ihre An-, Ab- und Ummeldungen in Anröchte benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Bedarf erhalten Sie eine Neubürgerbroschüre sowie einen Abfallkalender oder sonstiges Informationsmaterial über die Gemeinde Anröchte, bitte sprechen Sie die Kollegin/Kollegen an der Information der Gemeinde Anröchte an.
Rechtsgrundlage
Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
Meldegesetz NRW
Allgemeine Gebühreninformation
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei
Formulare (FormSolutions)
Merkblatt + An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes
Vollmacht zur An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes