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Obdachlosenangelegenheiten

Beseitigung von Obdachlosigkeit

Sofern jemand obdachlos wird, wird sich die örtliche Ordnungsbehörde bemühen, eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Ordnungsbehördengesetz

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Ralf Schulte
 
E-Mail: r.schulte@anroechte.de
 
 
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