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Bildcollage mit Anröchter Ansichten

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Ladenschluss

Öffnungszeiten in Geschäften

Für den Ladenschluss in den Geschäften ist das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten maßgeblich. Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00:00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet sein. Für bestimmte Verkaufsstellen gelten noch gesonderte Regelungen.

Die Gemeinden können Sonderöffnungszeiten regeln. An den Sonntagen während der Anröchter Herbstkirmes und des Anröchter Steinfestes können in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen geöffnet werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Ralf Schulte
 
E-Mail: r.schulte@anroechte.de
 
 
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