

Die Gemeinden können Sonderöffnungszeiten regeln. An den Sonntagen während der Anröchter Herbstkirmes und des Anröchter Steinfestes können in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen geöffnet werden.
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
Ordnungshehördliche Verordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen