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Stellplätze

Stellplatzbedarf

Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, müssen in der Regel Stellplätze oder Garagen hergestellt werden.

Nutzungsart 

 
                
Zahl der Stellplätze (Stpl.) 
                      

Anteil für Besucher
 in v.H.
Wohngebäude und Wohnheime
                 
                                         
Gebäude mit mehr als zwei                  Wohnungen                                            1 Stpl. je Wohnung

-

Altenwohnheime, Altenheime, Wohnheime für Menschen mit Behinderungen 1 Stpl. je 10 – 17 Plätze, jedoch mind. 3 Stpl

75

Gebäude mit Büro, Verwaltungs- und Praxisräumen

 

 

Büro- und Verwaltungsräume
allgemein

1 Stpl. je 30 – 40 qm Nutzfläche

20

Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-,  Abfertigungs- oder Beratungs räume, Arztpraxen o.ä.)

1 Stpl. je 20 – 30 qm Nutzfläche, jedoch mind. 3 Stpl.

75

Verkaufsstätten

Verkaufsstätten bis 700 qm 
Verkaufsfläche
1 Stpl. je 30 – 50 qm Verkaufsfläche,  jedoch mind. 2 Stpl.

75

Gaststätten und Beherbergungsbetriebe

Gaststätten 

1 Stpl. je 6 – 12 qm Gastraum

75

Gewerbliche Anlagen

Handwerks- und Industriebetriebe

1 Stpl. je 50 – 70 qm Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte

10 – 30

Lagerräume, Lagerplätze, Ausstellungs-
und Verkaufsplätze

1 Stpl. je 80 – 100 qm Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte

-

Kraftfahrzeugwerkstätten

6 Stpl. je Wartungs- oder - Reparaturstand

-

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

[Amtsleiter]
 
Martin Kramme
 
E-Mail: m.kramme@anroechte.de
 
 
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