

Bei Ausländern darf die selbständige Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürger).
Gewerbean-, -ab- und -ummeldung können Sie im Ordnungsamt vornehmen.
Hinweise!
Soll ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe ausgeübt werden (§ 38 GewO), z.B. Gebrauchtwagenhandel, An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Reisebüros, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, Detekteien, so ist neben der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Ordnungsamt Ihres Hauptwohnsitzes zu beantragen.
Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, so ist eventuell eine Handwerkskarte sowie eine Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handwerksnebenrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt die
Handwerkskammer Dortmund
Reinoldisstraße 7 - 9
44135 Dortmund
Tel.: 0231/54930
Fax: 0231/5493116
info@hwk-do.de
Bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Aufstellung von Spielautomaten, Maklertätigkeiten).
Gewerbeanmeldung
Jede Person (auch Personengesellschaften oder juristische Personen, z. B. Aktiengesellschaft AG - oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH), die einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden. Ein stehendes Gewerbe sind z.B. Firmen, Versicherungsvertreter, Einzelhandelsgeschäfte u.ä. Hierzu zählen nicht Reisegewerbe, Marktverkehr, freie Gewerbe u.a.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb im Gemeindegebiet Anröchte liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist. Dasselbe gilt auch für Zweigniederlassungen sowie selbständige oder unselbständige Zweigstellen.
Sie erhalten nach der Gewerbeanmeldung eine Anmeldebestätigung.
Weitere Informationen zur Gewerbegründung finden Sie im "Infocenter Gewerbeanmeldung NRW".
Gewerbeummeldung
Ein in Anröchte gemeldetes Gewerbe verändert sich, wenn
Hierbei bedarf es einer Gewerbeummeldung.
Sie erhalten nach der Gewerbeummeldung eine Ummeldebestätigung.
Gewerbeabmeldung
Wird ein Gewerbe
aufgegeben, so bedarf es einer Gewerbeabmeldung.
Sie erhalten nach der Gewerbeabmeldung eine Abmeldebestätigung.
Gewerbeanmeldung:
Die Gebühr der Gewerbeanmeldung beträgt 20,00 (bei Personengesellschaften je Gesellschafter).
Gewerbeummeldung:
Die Gebühr der Gewerbeummeldung beträgt 20,00 .
Gewerbeabmeldung:
Keine Gebühr.
Gewerbeanmeldung:
Personalausweis oder Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich den Auszug aus dem Handelsregister
Gewerbeummeldung:
Personalausweis oder Reisepass und die Gewerbeanmeldung
Gewerbeabmeldung:
Personalausweis oder Reisepass und die Gewerbeanmeldung
Gewerbeordnung