

Seit dem Jahre 2000 obliegt es den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen in Eigenregie Zuwendungsbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden auszustellen. Deren Erscheinungsbild ist allerdings von Seiten der Finanzverwaltung an bestimmte Vorgaben gebunden, um beim Spender die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.
Zwecks Vereinfachung finden Sie hier je einen Vordruck für eine Geld- bzw. Sachzuwendung.
Soweit sich Fragen ergeben, stehen Ihnen beim Finanzamt Lippstadt folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Fecke 02941/982-436
Herr Sommer 02941/982-430
Außerdem können Sie weitere Informationen der Arbeitshilfe des Finanzministeriums NRW "Vereine und Steuern" entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.finanzamt.nrw.de/lippstadt