

Die Gemeinde ist für die Organisation der Wahlen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig.
Für alle Wahlen können die Wahlberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung darf nur von dem Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen. .
Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
ist das Wahlamt der Gemeinde Anröchte zuständig.
Nähere Einzelheiten zu den verschiedenen Wahlen bieten Ihnen folgende Internetseiten:
www.bundestag.de
www.bund.de
www.destatis.de/wahlen/index.htm
www.wahlen.nrw.de
www.bundeswahlleiter.de
Europawahl-, Bundestagswahl-, Landtagswahl- und Kommunalwahlgesetz