

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattest ausgestellt.
Für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist das Bauamt der Gemeinde Anröchte zuständig.
17,00 €
Antragsschreiben
Kopie des Kaufvertrages
Baugesetzbuch (BauGB)
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Anröchte